IPPC ISPM15 Einführvorschriften für die Behandlung von Verpackungsholz beim Export in nicht EU-Staaten (Drittländer)
Die in unserer Übersicht (pdf-Datei) genannten Länder außerhalb der EU fordern für die Einfuhr von Holzverpackungen die Einhaltung des ISPM Nr. 15 (english version). Sind keine zusätzlichen Bemerkungen aufgeführt, fordern
diese Länder lediglich eines der im ISPM 15 anerkannten Behandlungsverfahren und die entsprechende Markierung.
Quelle: Julius Kühn-Institut − Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen (JKI)
(Zuletzt geändert: 08.12.2016)